9. April 2020 | 20:00 Uhr

Waldbrandverordnung 2020

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln ordnet zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände folgendes an:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Bitte halten Sie sich daran, da es einerseits bei Missachtung Strafen gibt und andererseits die Sicherheit von Personen und Ortschaften gewahrt werden soll.